Beschickung von Toleranzbelegstellen
Von der Arbeitsgemeinschaft Toleranzzucht werden im Jahr 2012 acht Belegstellen anerkannt und betrieben.
Anliegen der Arbeitsgemeinschaft ist es, über diese Einrichtungen Bienenmaterial zu verbreiten, welches dem Ziel einer Voroatoleranten Biene näher kommt.
Auf diese Weise ist es jedem Imker möglich, unmittelbar von den Zuchterfolgen der AGT zu profitieren. So können die positiven Eigenschaften der besonders selektierten Vatervölker an eine breite Population weitergegeben werden.
Bei der Beschickung einer AGT-Belegstelle ist unbedingt eine „Amtstierärztliche Bescheinigung der Seuchenfreiheit“ (Gesundheitszeugnis) beizulegen. Ohne diese Bescheinigung ist eine Annahme der Begattungseinheiten auf der Belegstelle nicht möglich.
Im Interesse aller wird von den Belegstellenmitarbeitern die Drohnenfreiheit der angelieferten Völkchen kontrolliert. Ein dabei gefundener Drohn führt auch hier meist zur Rücksendung der gesamten Lieferung.
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass man zu einer Belegstelle nur Begattungskästen schickt, die in einem technisch einwandfreien Zustand, ausreichend mit Begleitbienen und gut mit Futter gefüllt sind. Leider ist oft zu beobachten, dass hierbei falsche Sparsamkeit letztlich den Misserfolg der gesamten Zuchtarbeit nach sich zieht.
Die AGT-Belegstellen Gehlberg, Hundeluft und Jasnitz unterscheiden sich durch eine Besonderheit von allen übrigen Belegstellen. Hier kommen als Vatervölker nicht nur eine Abstammung zum Einsatz, sondern mehrere.
Die aufgestellten Drohnenvölker werden gezielt mit einem erhöhten Milbenbefall gehalten.
Es ist bekannt, dass parasitierte Drohnen sich meist nicht fortpflanzen können. Der milbenbedingte Ausfall an Drohnen wird deshalb auf diesen Belegstellen durch eine höhere Zahl an Drohnenvölkern (50-70 Stück) ausgeglichen.
So sollen die Völker ihre Erbanlagen weitergeben, die -aus welchem Grund auch immer- die vitalsten und gesündesten Drohnen haben. Nach der Vorauswahl durch Züchter und Prüfer kann auf diese Weise der Natur ein gewisser Spielraum bei der Fortpflanzung überlassen werden.
Viele Imker sehen diese Vorgehensweise als logisch und richtig an, geben aber dann zu bedenken, dass man bei mehreren Vaterherkünften nicht mehr weiß, mit wem sich die Königin tatsächlich gepaart hat und es so durchaus möglich ist, dass sie von Drohnen verschiedener Herkünfte begattet ist. Eine Ahnenreihe der väterlichen Seite zu erstellen wird damit unmöglich.
Aber ist das wirklich ein Problem?
Auf Belegstellen mit einer Vaterherkunft werden gekörte Vatervölker eingesetzt.
Eine „A-Körung“ wird angestrebt. Das bedeutet, alle Zuchtwerte liegen über 100%.
Bei den AGT-Belegstellen mit mehreren Vaterherkünften werden auch nur gekörte Völker eingesetzt. Auch hier wird eine „A-Körung“ angestrebt. Also liegen auch hier alle Zuchtwerte von allen Völkern über 100%. Das bedeutet, die Drohnen die zur Begattung gekommen sind, egal aus welchem Drohnenvolk und von welcher Herkunft sie stammen, vererben Leistungsmerkmale, die einer „A-Körung“ entsprechen. In Bezug auf die vererbten Leistungen gibt es also keinen Unterschied zwischen den beiden Belegstellentypen. Das Einzige, was bei einer AGT-Belegstelle mit mehreren Vaterherkünften fehlt, ist der „Name“ bzw. die Zuchtbuchnummer der Vatervölker im Abstammungsnachweis. Biologisch gesehen ist diese Art der Anpaarung aber vielversprechender. Zuchtwerte können im „Bee Breed“ Programm auch errechnet werden, wenn der Vater als unbekannt gilt. Bei der Leistungsprüfung der Nachkommen spielt das aber keine Rolle mehr. Hier schlagen die tatsächlich erbrachten Leistungen zu Buche.
Albrecht Stoß
Belegstelle Gehlberg





