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Satzung der Arbeitsgemeinschaft Toleranzzucht AGT

Ein kurzer Ausschnitt unserer Satzung:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck des Vereins ist die Förderung der Selektion von Honigbienen auf Krankheitstoleranz. Dieses Zuchtziel soll durch die angeschlossenen Mitglieder zusätzlich zu den in den Zuchtrichtlinien des Deutschen Imkerbundes e.V. festgelegten Zuchtzielen angestrebt werden.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Hier finden Sie die Satzung zum herunterladen.