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Zucht-und Prüfordnung

Ein kurzer Ausschnitt unserer Zucht-und Prüfordnung:

Die Richtlinien für das Zuchtwesen des Deutschen Imkerbundes sehen Züchter, Züchtergemeinschaften und Vermehrungsbetriebe als Träger der Zuchtarbeit in Deutschland vor und definieren die Anforderungen zu ihrer Anerkennung. Die Arbeitsgemeinschaft wird darüber hinaus Prüfbetriebe gewinnen, um den Umfang der Prüfarbeit deutlich auszubauen. Die Prüfung auf Varroatoleranz seht dabei im Vordergrund. Prüfbetriebe stellen Prüfplätze zur Verfügung (mindestens 8), die mit Königinnen aus Zuchtbetrieben der Arbeitsgemeinschaft besetzt werden. Die Zuteilung soll so weit als möglich über einen Ringtausch innerhalb der regionalen Zuchtgruppen erfolgen.
Der Prüfbetrieb führt die Leistungsprüfung nach den vorgegebenen Richtlinien eigenständig durch.

Hier finden Sie die Satzung zum herunterladen.